ZRI 2025, 136

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtAnfG §§ 2, 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2Zur Fortsetzung des Anfechtungsprozesses durch den Verwalter nach Aufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG) jenseits der Fristen der §§ 130 ff. InsO AnfG§ 2 AnfG§ 16 AnfG§ 17 BGH, Urt. v. 05.12.2024 – IX ZR 42/24 (OLG München)BGHUrt.5.12.2024IX ZR 42/24OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Verfolgt der Insolvenzverwalter einen von einem Insolvenzgläubiger erhobenen Anfechtungsanspruch für Rechtshandlungen, die außerhalb der Anfechtungsfristen der Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung liegen, kann er einen auf Anfechtungstatbestände nach dem Anfechtungsgesetz gestützten Anfechtungsanspruch nur erfolgreich durchsetzen, wenn zugunsten des Insolvenzgläubigers ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt. In einem solchen Fall kann der Anfechtungsgegner sich gegenüber dem Insolvenzverwalter in gleicher Weise mit Einwendungen gegen den Schuldtitel verteidigen wie gegenüber dem anfechtenden Gläubiger.

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