ZRI 2024, 109

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtUStG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; InsO § 35 Abs. 1, §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, § 134 Abs. 1, § 144 Abs. 1; UStG VZ 2015Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Drei-Personen-Verhältnis als Masseverbindlichkeit UStG§ 17 InsO§ 35 InsO§ 38 InsO§ 55 InsO§ 134 InsO§ 144 UStG VZ 2015 BFH, Urt. v. 24.08.2023 – V R 29/21 (FG Hannover) +BFHUrt.24.8.2023V R 29/21FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat, sowie im Zeitpunkt der Rückzahlung über das Vermögen des Leistungsempfängers das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Insolvenzverfahren des Leistungsempfängers und darf daher nicht durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die insolvenzrechtliche Trennung der Verfahren über die personenverschiedenen Insolvenzschuldner ist hierbei unerheblich, wenn in beiden Verfahren dieselbe Person als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde.

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