ZRI 2024, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtGG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; InsO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 16Willkürliche Verkennung des § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO GGArt. 3 GGArt. 103 InsO§ 14 InsO§ 16 BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 13.12.2023 – 2 BvR 2143/21 (LG Hamburg)BVerfG, 2. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.13.12.20232 BvR 2143/21LG Hamburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine richterliche Entscheidung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.
2. Schlechterdings unhaltbar ist eine Entscheidung dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird.
3. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung allein auf das Vorliegen eines Eröffnungsgrunds (§ 16 InsO) und nicht auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abstellt, also Existenz und Bedeutung der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO sowie dessen Verhältnis zu § 16 InsO in nicht mehr nachvollziehbarer Weise verkennt.

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