ZRI 2020, 119
Vorlagefrage:
Sind Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates v. 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren (ABl L 160, S. 1) und Art. 12 Abs. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. 6. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“; ABl L 177, S. 6) dahin auszulegen, dass das nach der zuletzt genannten Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht auch für die Zahlung maßgebend ist, die ein Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei leistet?
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