ZRI 2025, 1254

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 64 Abs. 3, § 274 Abs. 1; InsVV § 12a Abs. 1 Satz 4, Abs. 4Sachwaltung und gesonderte Beauftragung als Sachverständiger InsO§ 64 InsO§ 274 InsVV§ 12a BGH, Beschl. v. 11.09.2025 – IX ZB 9/23 (LG Verden)BGHBeschl.11.9.2025IX ZB 9/23LG Verden

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine vom vorläufigen Sachwalter als gesondert beauftragter Sachverständiger vorgenommene rechtliche Bewertung in Bezug auf Vermögensgegenstände – hier: von bei Verfahrenseröffnung bestehenden Aus- oder Absonderungsrechten – führt nicht zur Hinzurechnung dieser Vermögensgegenstände in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung als vorläufiger Sachwalter.
2. Eine Befassung in erheblichem Umfang mit Vermögensgegenständen, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, liegt nicht vor, wenn der vorläufige Sachwalter im Wesentlichen die Einholung eines diesbezüglichen Rechtsgutachtens eines Dritten durch den Schuldner anregt und lediglich begleitet.

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