ZRI 2024, 1154
Leitsätze des Gerichts:
- der nichtanwaltliche Verfahrensbevollmächtigte durch die Einreichung der Anzeige gegen § 5 Satz 1 RDG i. V. m. §§ 1, 2 RDG verstößt und gem. § 79 ZPO (§ 38 StaRUG) aus dem Verfahren zu weisen ist;
- die Anzeige durch die Geschäftsführerin in Art und Inhalt „sonstige Umstände“ nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 StaRUG birgt, indem bei der Anzeige die notwendige Gläubigerliste derjenigen Gläubiger, die insgesamt vom Restrukturierungsplan betroffen sein sollen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG), fehlt;
- die Anzeige keine Darstellung der Vorkehrungen, welche die Schuldnerin getroffen hat, um ihre Fähigkeit sicherzustellen, ihre Pflichten nach diesem Gesetz zu erfüllen, enthält; und
- die Bilanz- und Liquiditätsplanung entgegen § 31 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG nicht konkordant zu den Plananlagen erläutert sowie insgesamt ohne Erklärung bleibt.
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