ZRI 2021, 1022

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtKraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 88, 90, 35Feststellungslast des Finanzamts für das Vorhandensein eines Steuergegenstands in der Insolvenzmasse KraftStG§ 5 AO§ 88 AO§ 90 AO§ 35 FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.06.2021 – 8 K 8232/19 (nicht rechtskräftig)FG Berlin-BrandenburgUrt.22.6.20218 K 8232/19nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Existenz eines Kfz und die Haltereigenschaft des Schuldners bedeuten nicht, dass das Kfz auch zur Insolvenzmasse gehört und Kraftfahrzeugsteuer zulasten der Masse festgesetzt werden kann; die Masseeigenschaft ist enger als die Haltereigenschaft.
2. Ist der Insolvenzverwalter seinen insolvenzrechtlichen Pflichten zur Massesicherung hinreichend nachgekommen und konnte weder die Massezugehörigkeit noch der Verbleib des Kfz geklärt werden, hat das Finanzamt nachzuweisen, dass ein Kfz nicht nur von dem Schuldner gehalten wurde, sondern auch zur Masse gehörte.

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