ZRI 2024, 1075
Leitsatz des Gerichts:
Eine Einzelermächtigung zur Befugnis der Begründung künftiger Masseverbindlichkeiten je nach betriebsnotwendigem „Aussuchen“ von Dienstleistungsunternehmen an den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungs(ermessens)vorbehalt kommt (nur) dann in Betracht, wenn das Geschäftsmodell des Schuldnerunternehmens in der Betriebsfortführung auf solchem Vorgehen auch bisher vorinsolvenzlich schon beruhte und dessen Fortsetzung notwendig ist.
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