ZRI 2024, 1066

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 4, 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; ZPO § 294Steuer(vor-)anmeldungen als Mittel der Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes InsO§ 4 InsO§ 14 ZPO§ 294 BGH, Beschl. v. 19.09.2024 – IX ZB 13/22 (LG Dessau-Roßlau)BGHBeschl.19.9.2024IX ZB 13/22LG Dessau-Roßlau

Leitsatz des Gerichts:

Stützt das Finanzamt den Insolvenzantrag auf Steuerforderungen, die sich – etwa bei Lohn- und Umsatzsteuer – aus Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners ergeben, genügt zur Glaubhaftmachung die genaue Aufstellung der einzelnen Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen zusammen mit der Erklärung des Finanzamts, dass es sich dabei um Forderungen aus entsprechenden (Vor-)Anmeldungen des Schuldners handele.

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