ZRI 2022, 969

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsVV § 4 Abs. 1 Satz 3, § 5 Abs. 1; InsO § 54 Nr. 2Vergütung für den Einsatz besonderer Sachkunde InsVV§ 4 InsVV§ 5 InsO§ 54 BGH, Beschl. v. 29.09.2022 – IX ZA 10/22 (LG Mosbach)BGHBeschl.29.9.2022IX ZA 10/22LG Mosbach

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter kann Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen externen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Gebühren und Auslagen aus der Masse entnehmen.
2. Führt der als Rechtsanwalt zugelassene Verwalter diese Aufgaben selbst aus, kann er die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gem. § 5 InsVV aus der Insolvenzmasse entnehmen.
3. Bei der Vergütung des Verwalters nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für den Einsatz besonderer Sachkunde gem. § 5 InsVV handelt es sich um Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und nicht um Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 Nr. 2 InsO.

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