ZRI 2021, 978

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 38, 87, 174 Abs. 1 Satz 1; GemO BW § 35 Abs. 1 Satz 1; KAG BW § 3 Abs. 1Insolvenzrechtliche Begründung eines Gebührenanspruchs für kommunale Abgaben InsO§ 38 InsO§ 87 InsO§ 174 GemO BW§ 35 KAG BW§ 3 VGH Mannheim, Beschl. v. 29.10.2021 – 2 S 2843/21 (VG Freiburg)VGH MannheimBeschl.29.10.20212 S 2843/21VG Freiburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Begründung eines Gebührenanspruchs i. S. d. § 38 InsO kommt es nur auf die Verwirklichung des Gebührentatbestands, nicht aber auf das Entstehen der Gebührenschuld an.
2. Ergeht ein Gebührenbescheid unter Verletzung des Vorrangs des Insolvenzverfahrens (§ 87 InsO), ist er nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig.
3. Ein in öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss des Gemeinderats über den Gebührensatz verstößt gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GemO BW), wenn der Gemeinderat über die zugrunde liegende Gebührenkalkulation nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten hat. Auf den zeitlichen Abstand zwischen den Sitzungen kommt es insoweit nicht an.

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