ZRI 2025, 1135
Leitsatz der Redaktion:
Fehlender Gebrauch der Belastungsvollmacht führt keine Gläubigerbenachteiligung herbei, wenn der Erblasser sich bei der (außerhalb der Frist des § 134 Abs. 1 InsO erfolgten) schenkweisen Übertragung eines Grundstücks das Recht vorbehält, den Grundbesitz zu belasten.
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