ZRI 2026, 1085

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungArbeitsrechtInsO § 123 Abs. 2 Satz 2, 3; BGB § 242Kein Auskunftsanspruch trotz Ungewissheit über § 123 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsO InsO§ 123 BGB§ 242 BAG, Urt. v. 02.06.2026 – 1 AZR 166/25 (LAG Hamm)BAGUrt.2.6.20261 AZR 166/25LAG Hamm

Leitsatz der Redaktion:

Für einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB erforderliche Ungewissheit über die Höhe der Sozialplanforderung ergibt sich nicht aus der in § 123 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsO vorgesehenen relativen Obergrenze für Sozialplanforderungen als Masseverbindlichkeiten in einem Insolvenzverfahren. Die Vorschrift regelt keine Begrenzung des Anspruchs, sondern lediglich eine (teilweise) Berichtigungssperre.

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