ZRI 2026, 1077
Leitsatz der Redaktion:
Hat der Insolvenzverwalter eine Anwaltssozietät mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt, können die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren abgerechnet werden, auch wenn der Insolvenzverwalter Mitglied der beauftragten Sozietät ist.
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