ZRI 2026, 1075
Leitsätze des Gerichts:
1. Eine auf einer Abwicklungsanordnung und anschließenden Weisung der Bafin beruhende Zahlung ist nicht inkongruent, wenn sie noch vor der vertraglich vereinbarten Rückzahlungsfrist erfolgt.
2. Eine solche Zahlung führt auch nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung.
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