ZRI 2026, 1071
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils, das in Unkenntnis einer vor dessen Verkündung eröffneten Insolvenz ergangen ist, kann auch ohne Antrag einer Partei in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO erfolgen.
ZRI 2026, 1072
2. Ein die Aufhebung rechtfertigender Verfahrensfehler besteht bei einer Entscheidung während eines insolvenzbedingten Verfahrensstillstandes unabhängig davon, ob dem Gericht dieser Umstand bekannt war. Ob die Unterbrechung im Zeitpunkt der Entscheidung im Berufungsverfahren noch andauert, ist unerheblich.
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