ZRI 2025, 1091
Leitsätze der Redaktion:
1. Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet, in der Forderungsanmeldung voraus.
2. Es ist zu verlangen, dass der Gläubiger einen zusammenhängenden schlüssigen Tatsachenvortrag leistet. Dieser fehlt hier.
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