ZRI 2025, 1080

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 89, 270; ZPO § 888Vollstreckungsbedingungen für Auskunftstitel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens InsO§ 89 InsO§ 270 ZPO§ 888 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.09.2025 – 6 W 117/25 (rechtskräftig; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Beschl.18.9.20256 W 117/25rechtskräftigLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Vollstreckung eines Auskunftstitels nach § 888 ZPO weiter möglich, auch wenn die Auskunft der Vorbereitung eins Schadensersatzanspruchs dient, der als Teil der Insolvenzmasse nach Verfahrenseröffnung nicht mehr der Einzelzwangsvollstreckung unterläge. Der Gläubiger hat weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Vollstreckung der Auskunft, da die bezifferte Schadensersatzforderung dann jedenfalls zur Tabelle angemeldet werden könnte.

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