ZRI 2023, 918

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 240 Satz 1; InsO § 35 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2Unterbrechung eines Streitwertbeschwerdeverfahrens ZPO§ 240 InsO§ 35 GKG§ 63 OLG München, Beschl. v. 10.07.2023 – 4 W 482/23 E (rechtskräftig; LG München I)OLG MünchenBeschl.10.7.20234 W 482/23 ErechtskräftigLG München I

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Eintritt der Unterbrechungswirkung nach § 240 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass das anhängige Verfahren die Insolvenzmasse betrifft.
2. Eine Unterbrechung findet deshalb nur statt, wenn und soweit der Gegenstand des anhängigen Verfahrens ein Vermögensgegenstand ist, der rechtlich zur Insolvenzmasse gehören kann.
3. Auch Streitwertverfahren können die Insolvenzmasse in rechtlicher Hinsicht betreffen, weil die Streitwertfestsetzung die Grundlage für Kostenerstattungsansprüche zugunsten und gegen die Insolvenzmasse bildet.

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