ZRI 2022, 915
Leitsatz der Redaktion:
Durch eine in einem Tarifvertrag geregelte „Rückabwicklung“ von Sanierungsbeiträgen bei einem Verkauf oder einer Insolvenz des Unternehmens des Arbeitgebers soll verhindert werden, dass sich eine zugesagte Beschäftigungssicherung als Gegenleistung für bereits erbrachte Sanierungsbeiträge als „wertlos“ erweist, weil ein Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis kündigen oder es nach einem Betriebsübergang zu einer Weiterbeschäftigung zu (schlechteren) Bedingungen eines anderen Tarifvertrags kommen kann.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.