ZRI 2021, 905
Leitsatz der Redaktion:
Für die Zulässigkeit des Insolvenzantrags kommt es nicht darauf an, ob das antragstellende Finanzamt die Antragsforderung steuerrechtlich hätte stunden müssen (hier: wegen eines BMF-Schreibens zur Stundung während der Corona-Pandemie).
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