ZRI 2021, 902
Leitsätze der Redaktion:
1. Für die insolvenzrechtliche Begründung von Steuerforderungen kommt es darauf an, wann der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt wurde.
2. Der Rechtsgrund für einen (abstrakten) Steueranspruch ist gelegt, wenn der gesetzliche Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht wird; dies richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
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