ZRI 2026, 94
Leitsatz der Redaktion:
Zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren (§ 7 SchVG) kann auch eine ausländische juristische Person bestellt werden, sofern sie sachkundig ist (bereits BGH ZRI 2025, 1180, Rz. 12 ff.).
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