ZRI 2026, 103

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 58 Abs. 1 Satz 1; BGB § 372Zur förmlichen Geltendmachung des Vergütungsanspruchs nach InsVV sowie zum Prätendentenstreit InsO§ 58 BGB§ 372 LG Essen, Beschl. v. 19.08.2025 – 4 T 21/24 (AG Essen ZRI 2024, 32)LG EssenBeschl.19.8.20254 T 21/24AG EssenZRI 2024, 32

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Vergütungsanspruch nach InsVV ist sowohl abtretbar als auch vererblich.
2. Die gerichtliche Prüfung eines Vergütungsanstrages setzt dessen substanziierte Darlegung durch den Verwalter bzw. seinen Rechtsnachfolger voraus.
3. Hat der frühere Verwalter seine Vergütunsgansprüche abgetreten und entsteht ein Konflikt auf Zessionarsseite um die Aktivlegitimation, so entscheidet darüber das Erkenntnisgericht, nicht das Insolvenzgericht und auch nicht der gegenwärtige Verwalter.

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