ZRI 2025, 89

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 4 Satz 1 Nr. 2Die Restrukturierung erfasst deliktische Forderungen auch dann nicht, wenn der Schuldner eine juristische Person ist StaRUG§ 4 AG Dresden, Beschl. v. 20.12.2024 – 571 RES 3/24AG DresdenBeschl.20.12.2024571 RES 3/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Anwendung des § 4 Satz 1 Nr. 2 StaRUG steht nicht entgegen, dass die Schuldnerin eine juristische Person ist. Eine teleologische Reduktion der Norm auf Delikte natürlicher Personen ist nicht angezeigt.
2. Eine Reduktion der Norm kommt nur dann in Betracht, wenn ihr Wortlaut planwidrig zu weit ist, ihre wortlautgetreue Anwendung also eine Subsumtion erlaubt, die mit dem gesetzgeberischen Anliegen nicht (mehr) harmoniert.

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