ZRI 2025, 79

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtFluggastrechte-VO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 8 Abs. 1 lit. aUmbuchungen regelmäßig keine Novation des ursprünglichen Beförderungsvertrages Fluggastrechte-VOArt. 5 Fluggastrechte-VOArt. 8 BGH, Urt. v. 21.11.2024 – IX ZR 251/22 (LG Frankfurt/M.)BGHUrt.21.11.2024IX ZR 251/22LG Frankfurt/M.

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Insolvenzforderung kann durch Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgläubiger zu einer Masseverbindlichkeit werden. Dazu müssen die Anforderungen an eine Schuldumschaffung (Novation) erfüllt sein.
2. Eine schuldumschaffend wirkende Novation setzt den Willen der Parteien voraus, das alte Schuldverhältnis durch ein neues zu ersetzen und damit zugleich das alte Schuldverhältnis aufzuheben. Novierende Vereinbarungen zwischen Verwalter und Insolvenzgläubiger dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass eine (Neu-)Begründung der Verbindlichkeit als nunmehr gem. § 53 InsO aus der Insolvenzmasse vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit gewollt ist.
ZRI 2025, 80
3. Eine nach Insolvenzeröffnung erfolgte Umbuchung eines Flugs stellt keine Novation des Beförderungsvertrages dar. Durch die Umbuchung werden nur einzelne Änderungen vorgenommen, die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben unverändert. Selbst weitreichende Änderungen wie der Austausch des Flugziels oder eine (erhebliche) Verschiebung des Reisezeitraums stellen keine Novation dar.

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