ZRI 2025, 70

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrecht InsO §§ 174, 181Die Tabellenanmeldung einer rückabgetretenen Forderung durch den alten und zugleich neuen Forderungsinhaber muss prüfbare Angaben auch zur Abtretung enthalten InsO§ 174 InsO§ 181 BGH, Urt. v. 19.12.2024 – IX ZR 114/23 (OLG Brandenburg)BGHUrt.19.12.2024IX ZR 114/23OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Melden sowohl der Zedent als auch der Zessionar dieselbe Forderung zur Tabelle an, ist eine auf eine erst nach dem Prüfungstermin erfolgte Rückabtretung der Forderung durch den Zessionar gestützte Feststellungsklage des Zedenten unzulässig, wenn dieser die abgetretene Forderung lediglich im eigenen Namen als eigene Forderung zur Tabelle angemeldet hat und hinsichtlich der Rückabtretung kein erneuter Prüfungstermin durchgeführt worden ist.

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