ZRI 2024, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1 Satz 1, § 174; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1Keine Anfechtbarkeit einer Befreiung von einer Bürgschaftsverbindlichkeit InsO§ 129 InsO§ 133 InsO§ 143 InsO§ 174 BGB§ 767 BGH, Urt. v. 07.12.2023 – IX ZR 36/22 (OLG Bamberg)BGHUrt.7.12.2023IX ZR 36/22OLG Bamberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Erfüllt der Schuldner die von einer Bürgschaft gesicherte Hauptschuld und wird der Bürge dadurch von seiner Bürgschaftsverpflichtung frei, ist diese Befreiung von der Bürgschaftsverbindlichkeit gegenüber dem Bürgen grundsätzlich nicht anfechtbar.
2. Für den Anscheinsbeweis, dass in dem eröffneten Verfahren die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen, sind auch die Forderungen einzubeziehen, deren Anmeldung zur Tabelle zurückgenommen worden ist, solange nicht festgestellt ist, dass der anmeldende Gläubiger endgültig auf eine Teilnahme am Insolvenzverfahren verzichtet hat oder die Forderung erlassen oder sonst nicht durchsetzbar ist.

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