ZRI 2023, 83
Leitsatz der Redaktion:
Die Einordnung eines Drittdarlehens als eine wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen i. S. d. § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 InsO entsprechende Forderung setzt voraus, dass der Dritte unternehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft hat und dieser Einfluss des Dritten in einer Weise ausgestaltet und abgesichert ist, die es rechtfertigt, sein Darlehen als Einsatz eines Kapitals zu einer eigenen, gesellschaftergleichen unternehmerischen Tätigkeit anzusehen.
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