ZRI 2022, 88

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 Literatur

Flöther, Lucas F., StaRUG Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – Kommentar,

1. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, 848 S., 139 €, ISBN 978-3-406-71685-0
Praxisliteratur zum Insolvenzrecht gibt es zuhauf. Dies gilt mittlerweile auch für die Kommentierung des StaRUG. Dabei gibt es zwei Konzepte: Die Integration der Erläuterungen in einen eingeführten Kommentar zur Insolvenzordnung oder die Schaffung eines eigenständigen Werkes.
Mit der von Flöther herausgegebenen Kommentierung wählt der Verlag C.H. Beck den zweiten Weg. Damit schließt er die Lücke in seiner „Gelben Reihe“, die durch das in seinem Kern am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) gerissen worden ist. Das sich selbst als „Praktiker-Kommentierung“ bezeichnende Werk, das mit seinen knapp 850 Druckseiten lobenswert kompakt und damit „aktentaschentauglich“ ausgefallen ist, kommt den Bedürfnissen der Praxis auch dadurch entgegen, dass es in acht Anhängen die Entstehungsgeschichte der durch das StaRUG umgesetzten Richtlinie, die Grundlagen des hergebrachten Sanierungsrechts nebst Konkurrenzfragen, das Thema Steuern und Staatshilfen, das neue Recht der Konzernsanierung, die Digitalisierung des Verfahrens und die Sanierungsverfahren in Großbritannien und in den Niederlanden (Dutch Scheme) und schließlich – wenn auch sehr komprimiert – die Sanierungsverfahren in Frankreich, Italien und Spanien beleuchtet. Mit 680 Druckseiten liegt der Schwerpunkt der Kommentierung allerdings auf dem StaRUG.
Die 28 ausgewiesenen Autorinnen und Autoren, ganz überwiegend Fachanwälte für Insolvenzrecht und erfahrene Sanierungspraktiker, aber auch zwei Hochschulprofessoren und ein Insolvenzrichter, haben mit ihren Erläuterungen eine hochaktuelle Hilfestellung zur richtlinienkonformen Auslegung des StaRUG erarbeitet. Der Umfang der Einzelbeiträge orientiert sich an der praktischen Bedeutung der jeweils kommentierten Vorschrift und ist gut aufeinander abgestimmt. Es liegt auf der Hand, dass eine tiefgründige Durchdringung sämtlicher Materien nicht in allen Bereichen erreicht werden konnte. Dies ist auch nicht der Anspruch des Werkes. Dessen Stärke liegt vielmehr darin, durch prägnante Erläuterungen eine alltagstaugliche Arbeitshilfe zur Verfügung zu stellen. Diesem Anliegen wird das Werk in hohem Maße gerecht. Ihr besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Darstellung der Zusammenhänge und die Verknüpfung mit den Parallelvorschriften der Insolvenzordnung gelegt. Dies wird bereits in der von Graf-Schlicker verantworteten Einleitung deutlich. Diese Autorin hat in ihrer über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ausgeübten Funktion als Leiterin der Abteilung Rechtspflege des BMJV den Entstehungsprozess der Richtlinie und deren Umsetzung in das StaRUG von Anfang an in leitender Position begleitet und konnte ihr hierbei gewonnenes tiefes Wissen um die Hintergründe der neuen Rechtsmaterie wie kaum ein anderer in dem Werk an die Leserschaft weitergeben. Vergleichbares gilt für eine Reihe weiterer Autorinnen und Autoren aus dem Kreis der Professoren, Richter und Sanierungsexperten, die das europäische wie das nationale Gesetzgebungsverfahren eng begleitet haben. Dies gleicht in gewisser Weise das Manko aus, an dem naturgemäß jede Erstkommentierung eines neuen Gesetzes leidet, weil nur sehr eingeschränkt ein juristischer Diskurs zu den neuen Regelungen vorliegt. In diesem Zusammenhang sollen, auch in Vertretung für zahlreiche andere, zwei weitere Autoren namentlich benannt werden: Madaus mit der Kommentierung der Vorschriften über die Planabstimmung im Abschnitt 3 und Laroche mit derjenigen der Vorschriften über die Planbestätigung im Abschnitt 5, in welche die Rechtsprechung zum Insolvenzplan, auch die des AG Köln, erkennbar eingeflossen ist.
Auf die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung (lobenswert: mit Nennung des jeweiligen Aktenzeichens!) und weiterführende Literatur wird dort, wo sich der Bearbeiter nicht nur auf knappe Erläuterungen beschränkt hat, ausreichend verwiesen, wenn auch mit Mut zur Lücke. Das sorgfältig erstellte Sachregister erleichtert das Auffinden der Sachbegriffe.
Als Resümee ist festzuhalten: Die Autorinnen und Autoren legen dem Kreis der Nutzer für die Sanierung außerhalb der Insolvenzordnung einen zuverlässigen Lotsen vor. Die Beiträge sind für den Einsatz in der Praxis geschrieben.
Vorsitzender Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser, Ettlingen

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