ZRI 2022, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 134 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, §§ 814, 817 Satz 2Unentgeltlichkeit der Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis InsO§ 134 BGB§ 812 BGB§ 814 BGB§ 817 BGH, Urt. v. 02.12.2021 – IX ZR 110/20 (OLG Jena)BGHUrt.2.12.2021IX ZR 110/20OLG Jena

Leitsätze der Redaktion:

1. In einem Zwei-Personen-Verhältnis ist eine Leistung als unentgeltlich anzusehen, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll.
2. Entgeltlich ist dagegen eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte.
3. Für die Bewertung ist in erster Linie die objektive Wertrelation zwischen der Leistung des Schuldners und der Gegenleistung des Empfängers ausschlaggebend.

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