ZRI 2021, 88
Leitsatz des Gerichts:
Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschl. v. 29. 11. 2007 – IX ZB 12/07, ZVI 2008, 13 = WM 2008, 227).
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