ZRI 2020, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtGKG § 58 Abs. 1 Satz 1; InsO §§ 270 ff.Gegenstandswert für Gerichtskosten bei Eigenverwaltung GKG§ 58 InsO§§ 270 ff. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.09.2019 – I-3 W 46/19 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfBeschl.19.9.2019I-3 W 46/19rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsatz der Redaktion:

Eine GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet wurde, schuldet Gerichtsgebühren – auch die Vergütung des Sachwalters – nach einem Gegenstandswert, bei dessen Bemessung nur die dem Unternehmen tatsächlich zufließenden Überschüsse aus der Unternehmensfortführung, mithin der Reinerlös unter Abzug fortführungsbedingter Ausgaben, zu berücksichtigen sind (Beibehaltung und Fortschreibung der mit einer eigenständigen Auslegung des § 58 Abs. 1 Satz 1 GKG bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise begründeten Rechtsprechung des Senats, ZInsO 2013, 1706 – noch zur Konkursordnung – und ZInsO 2015, 1581 f. auch in Ansehung der abweichenden Auffassung des OLG München NZI 2017, 547).

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