ZRI 2026, 1015
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur Verfahrenssituation, die eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO erforderlich macht.
2. Der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung steht nicht entgegen, dass eine der Parteien durch Insolvenzreife Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO (allgemeines Verfügungsverbot) auf sich gezogen hat.
3. Zu den Rechtswirkungen der so herbeigeführten Unterbrechung.
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