ZRI 2025, 1035

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 26 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4Zur Bedeutung des Gesamtinteresses der Gläubiger an Restrukturierung (Zustimmungsersetzung) StaRUG§ 26 StaRUG§ 33 LG Hamburg, Beschl. v. 30.04.2025 – 315 T 6/25 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.30.4.2025315 T 6/25AG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Die Aufhebung einer Restrukturierungssache nach Anzeige der Zahlungsunfähigkeit gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG ist ermessensgerecht, wenn die Restrukturierungsschuldnerin gerade im Falle einer absehbar notwendigen Zustimmungsersetzung der planbetroffenen Hauptgläubigerin nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG die Fortsetzung des StaRUG-Verfahrens nicht als offensichtlich im Gesamtinteresse der Gläubiger liegend darstellen kann, weil der verbindlichkeitsdeckende planbasierte Verkauf des einzigen Vermögenswertes (hier: bebautes Gewerbegrundstück) nicht als demnächst durchführbar glaubhaft gemacht werden kann.

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