ZRI 2025, 1022
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Frage, ob die Energiepreispauschale kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären.
2. Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die Energiepreispauschale eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt, ist ebenfalls vor den Prozessgerichten und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.
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