ZRI 2023, 866
Leitsatz der Redaktion:
Die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung setzt voraus, dass das Gericht den Rechtsstandpunkt der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist, wobei der an die Erfolgsaussicht anzusetzende Maßstab nicht überspannt werden darf.
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