ZRI 2021, 868

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 4 Nr. 1, § 38 Satz 1, § 40 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Nr. 3Anforderungen an Beschwerdebegründung bei Beschwerde gegen Bestätigung des Restrukturierungsplans StaRUG§ 4 StaRUG§ 38 StaRUG§ 40 StaRUG§ 66 LG Dresden, Beschl. v. 01.07.2021 – 5 T 363/21 (rechtskräftig; AG Dresden)LG DresdenBeschl.1.7.20215 T 363/21rechtskräftigAG Dresden

Leitsatz der Redaktion:

Der Beschwerdeführer hat bei einer Beschwerde gegen einen Restrukturierungsplan glaubhaft zu machen, dass er ohne den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als er mit dem Plan stünde und dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den Mitteln ausgeglichen werden kann, die nach dem gestaltenden Teil des Restrukturierungsplans für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Planbetroffener seine Schlechterstellung nachweist.

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