ZRI 2021, 849

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 240 Satz 1, § 249 Abs. 2, 3; FGO § 155 Satz 1Unterbrechung eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Antragstellers ZPO§ 240 ZPO§ 249 FGO§ 155 BFH, Beschl. v. 30.06.2021 – I B 43/20 (AdV) (FG Saarbrücken)BFHBeschl.30.6.2021I B 43/20 (AdV)FG Saarbrücken

Leitsatz des Gerichts:

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers führt bei einem AdV-Verfahren grundsätzlich nicht zu einer Unterbrechung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 240 Satz 1 ZPO. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Steuern schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig getilgt wurden und es somit um eine Aufhebung der Vollziehung mit der Folge entsprechender Erstattungsansprüche geht.

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