ZRI 2026, 989

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungZivilprozessrecht ZPO § 240 Satz 1, § 244Keine Unterbrechung (§ 240 ZPO) des Verfahrens nach § 890 ZPO durch Eröffnung (§ 27 InsO) ZPO§ 240 ZPO§ 244 OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.06.2026 – 2 W 23/26 (LG Ulm)OLG StuttgartBeschl.26.6.20262 W 23/26LG Ulm

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht gem. § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen.
2. Die Auflösung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt gem. § 244 ZPO zur Unterbrechung des Verfahrens.
3. In der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses, mit dem der Rechtsanwalt seine Legitimation zur Entgegennahme des Schriftstücks erklärt, liegt eine konkludente Bestellung zum Prozessbevollmächtigten.

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