ZRI 2026, 969
Leitsatz der Redaktion:
Für die Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO gilt: Erbringt der Schuldner Zahlung auf eine vermeintliche, tatsächlich aber nicht bestehende Forderung, so ist der Empfänger als Insolvenzgläubiger zu betrachten, wenn die Leistung aus seiner Warte bei objektiver Betrachtung zur Tilgung der nicht bestehenden Forderung bestimmt ist.
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