ZRI 2026, 961
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Anspruch des Vermieters eines Grundstücks auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit ist in der Insolvenz über das Vermögen des Mieters kein Anspruch für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit keine Insolvenzforderung, wenn er allein der Sicherung von nach der Eröffnung ZRI 2026, 962des Insolvenzverfahrens neu entstehenden Verbindlichkeiten des Mieters dient.
2. Die Anmeldung und irrtümliche Feststellung einer Neuverbindlichkeit als Insolvenzforderung zur Tabelle führt nicht dazu, dass eine Forderung ihre Eigenschaft als Neuverbindlichkeit verliert und zur Insolvenzforderung wird.
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