ZRI 2025, 976

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungGesellschaftsrechtGmbHG §§ 3, 9, 11Unterdeckungshaftung bei wirtschaftlicher GmbH-Neugründung GmbHG§ 3 GmbHG§ 9 GmbHG§ 11 OLG Schleswig, Urt. v. 30.07.2025 – 9 U 6/25 (LG Kiel)OLG SchleswigUrt.30.7.20259 U 6/25LG Kiel

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Verwendung des Mantels einer zunächst „auf Vorrat“ gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind materiellrechtlich die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG entsprechend anzuwenden, so dass die Gesellschafter den Gläubigern nach Maßgabe der für die Vor-GmbH entwickelten Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung haften. Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch die Anmeldung der Satzungsänderungen zum Handelsregister oder durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt.
2. Diese Regeln wendet der Senat auch im vorliegenden Fall auf die wirtschaftliche Neugründung eines unternehmenslosen Rechtsträgers an.
3. Die erstmaligen Außenauftritte der wirtschaftlichen Neugründung durch Eintragung in das Handelsregister oder durch die Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit kommen als im Grundsatz gleichwertige Haftungszäsur in Betracht.

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