ZRI 2024, 815

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungArbeitsrechtZPO § 240 Satz 1Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz; Eingruppierung; gerichtliche Zustimmungsersetzung ZPO§ 240 BAG, Beschl. v. 21.02.2024 – 4 ABR 5/23 (LAG Nürnberg)BAGBeschl.21.2.20244 ABR 5/23LAG Nürnberg

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein für die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO erforderlicher zumindest mittelbarer Bezug des Streitgegenstands zur Insolvenzmasse besteht auch bei einem auf Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung gerichteten Beschlussverfahren.
2. Zur Heilung einer wegen Unterbrechung des Verfahrens unwirksamen Zustellung nach § 189 ZPO (hier Aufhebung des Insolvenzverfahrens).
3. Zur Eingruppierung in Lohngruppe A II a LTV.

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