ZRI 2024, 801
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Kontenpfändung ist gem. § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 InsO unzulässig, soweit sie Zahlungseingänge betrifft, die dem Konto der Schuldnerin einen Monat vor Einreichen des Eröffnungsantrages (oder später) gutgeschrieben worden sind.
2. Bei Pfändung einer lediglich künftigen Forderung entsteht das Pfändungspfandrecht erst mit Entstehen dieser gepfändeten Forderung.
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