ZRI 2023, 829

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtFGO § 48 Abs. 1; AO § 352 Abs. 1Klagebefugnis für das Feststellungsverfahren bei insolventer KG FGO§ 48 AO§ 352 FG Hamburg, Urt. v. 25.05.2023 – 2 K 65/16 (rechtskräftig)FG HamburgUrt.25.5.20232 K 65/16rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG berührt das einheitliche Gewinnfeststellungsverfahren nicht, da dessen steuerliche Folgen die Gesellschafter persönlich betreffen; die KG ist weiterhin gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO bis zu ihrer Vollbeendigung klagebefugt. Sie wird durch die für die insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft vorgesehenen Liquidatoren vertreten. Ist Liquidator in diesem Fall eine Komplementär-GmbH, über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nimmt diese bis zu ihrer Vollbeendigung die Liquidation der KG noch wirksam durch ihren Insolvenzverwalter vor.
2. Werden eine KG und ihre zur Geschäftsführung berufene Komplementär-GmbH während des Klageverfahrens vollbeendet, so wird eine mangels Klagebefugnis unzulässige Klage eines einzelnen Gesellschafters dadurch jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Vollbeendigung erst nach Ablauf der Klagefrist eintritt.
3. Der Kommanditist einer KG ist nur dann befugt, die Änderung eines Feststellungsbescheides gem. § 164 Abs. 2 AO zu beantragen, wenn er bei ablehnendem Bescheid zum Einspruch gem. § 352 Abs. 1 AO befugt wäre; die Antragsbefugnis setzt die Einspruchsbefugnis voraus.

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