ZRI 2021, 825

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtAO § 122; KStG § 27; InsO §§ 176 f., 253 f., 259Erlass von Steuerbescheiden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters AO§ 122 KStG§ 27 InsO§§ 176 f. InsO§§ 253 f. InsO§ 259 FG Kassel, Urt. v. 13.07.2021 – 4 K 839/19 (rechtskräftig)FG KasselUrt.13.7.20214 K 839/19rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gem. §§ 176, 177 InsO dürfen grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können.
2. Dies gilt dann nicht, wenn der Bescheid Grundlage einer Erstattungsforderung sein kann und der Insolvenzverwalter die Feststellung oder Festsetzung ausdrücklich beantragt.

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