ZRI 2021, 819

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO a. F. § 133Voraussetzungen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners InsO a.F.§ 133 OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.07.2021 – 3 U 8/20 (rechtskräftig; LG Karlsruhe)OLG KarlsruheUrt.14.7.20213 U 8/20rechtskräftigLG Karlsruhe

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Kenntnis des Schuldners von seiner Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Zahlung stellt ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz dar.
2. Von entscheidender Bedeutung für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ist, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird.
3. Gegen einen Benachteiligungsvorsatz kann sprechen, dass der Schuldner aufgrund konkreter Umstände – etwa der konkreten Aussicht, demnächst weiteren Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können – mit der baldigen Überwindung der Krise rechnen konnte.

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