ZRI 2025, 937

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungGesellschaftsrechtAktG § 303Insolvenz der abhängigen Gesellschaft; Anmeldung von Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins zur Insolvenztabelle; Doppelinsolvenz AktG§ 303 LAG Stuttgart, Urt. v. 25.02.2025 – 15 Sa 32/24 (nicht rechtskräftig; ArbG Stuttgart)LAG StuttgartUrt.25.2.202515 Sa 32/24nicht rechtskräftigArbG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Nach § 303 Abs. 1 AktG hat das herrschende Unternehmen den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft für die entstandenen Verbindlichkeiten grundsätzlich nur Sicherheit, nicht Zahlung zu leisten. Das gilt auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der abhängigen Gesellschaft, es sei denn, deren Vermögenslosigkeit stünde fest. Auch für den Fall der Doppelinsolvenz beider Gesellschaften gilt nichts anderes.

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