ZRI 2025, 930
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Grundsätze der materiellen Rechtskraft sind grundsätzlich auch im Insolvenzverfahren und dort ergangene Beschlüsse anwendbar.
2. Bei einem Beschluss, mit dem ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig abgewiesen wurde, erstreckt sich die materielle Rechtskraft nur auf die vorgebrachten Gründe. Der abgewiesene Antragsteller kann mithin mit verbesserter Begründung oder unter Behauptung neuer Umstände einen neuen Antrag stellen.
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